Venezuela Die Opposition gegen Nicolás Maduro wird das Land in eine bessere Zukunft führen? Mitnichten: Gewalt, Korruption, Verfassungsbruch finden sich auf beiden Seiten Erschienen in der Freitag Ausgabe 06/2019 In Venezuela ein „Klima der Unregierbarkeit“ schaffen, den Staat „lahmlegen“ und ausländische Interventionen befürworten: Eben so hat Juan Requesens die Ziele seiner Oppositionspartei Primero Justicia immer…
Demokratie und Recht verteidigen
25.8.2018 WDR 3 „Gutenbergs Welt“
Es gibt wohl keinen Staat auf der Welt, der sich selbst für undemokratisch hält. Alle beanspruchen irgendeine Art von Demokratie, auch die Monarchien und die Autokratien. Die Mehrheit der Länder der Erde lebt mit anderen Werten als den westlichen und erwartet, dafür respektiert zu werden. In Zeiten, in denen es nicht mehr darauf ankommt, ob eine Aussage wahr ist, sondern nur, ob sie wirksam ist, ist Vorsicht geboten vor den großen Gewissheiten. Auch der, genau zu wissen, was eine funktionierende Demokratie ist. Sie ist nämlich nichts, das einmal errungen auch ein bleibendes Gut ist, sondern bleibt ein ständiges Wachsen und Vergehen, allzeit gefährdet.
Der Grundgedanke der Demokratie besteht darin, dass Mehrheiten bestimmen, wo es langgeht. Als wichtigstes Kennzeichen galten daher bislang freie Wahlen. Aber das Vertrauen in diesen Vorgang ist im Schwinden, schon im Vorfeld wird bezweifelt, ob alles mit rechten Dingen zugehen wird, Manipulation der Meinungen und der Computer. Gegenkandidaten in Entwicklungsdemokratien erkennen Wahlergebnisse nicht an, was nicht selten zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führt. Und auch dort, wo Ergebnisse akzeptiert werden, hält sich die Zuversicht der Wähler, dass die Versprechen eingehalten und ihr Wille berücksichtigt werden wird, in Grenzen. Die Repräsentative Demokratie handelt treuhänderisch fürs Volk – aber wie treu sind diese Hände wirklich?
Bis eben noch galten die USA als Erblasser und Patron der bundesdeutschen Demokratie, ungeachtet deren eigenem virulenten Rassismus, den zahllosen Menschenrechtsverletzungen, nicht nur in der McCharthy-Ära, den CIA-gesteuerten Attentaten, Regime Changes und kriegerischen Aggressionen, die Millionen Menschenleben gekostet haben. Mit Trampel Trump ist nun die Unverbrüchlichkeit der Nibelungentreue dahin, zurückgeworfen auf das eigene „Was bleibt?“.
Da immerhin gibt es ein Grundgesetz, das sich sehen lassen kann. Und an dem die Verfassungswirklichkeit zu messen ist. Demokratie heißt Machtbeschränkung. Spieglein, Spieglein, an der Wand – wer ist der Stärkste im ganzen Land? Gesetzgeber, Regierung, Justiz, Medien oder die Finanzwirtschaft? Der öffentliche Diskurs seit der Krise lässt keinen Zweifel an der Antwort: die Finanzwirtschaft. Doch dieser Befund ist verräterisch, denn er beschreibt eben eine Oligarchie, nicht eine Demokratie.
Offenbar sind die Gewalten nicht gleichwertig, die einen machen den Plan, die anderen führen ihn aus, sind also nachgeordnet. Der Gesetzgeber macht die Spielregeln, die Regierung macht das Spiel, die Justiz setzt durch, dass dabei die Regeln eingehalten werden, die Medien diskutieren, ob es die richtigen Regeln sind und dann ziehen die Banken den Joker und kaufen das ganze Casino.
Bedingung für Demokratie ist eine funktionierende Gewaltenteilung. Im auch in der Bundesrepublik geltenden Modell der repräsentativen Demokratie ist diese zumindest unvollkommen: Da die stärkste Partei des Parlaments auch die Regierung wählt, bestimmt eine Partei oder Koalition sowohl die Politik des Parlaments, als auch die der Regierung – wodurch die Gewaltenteilung zwischen beiden zur Formsache wird.
Kritik an der Art, wie die Gewaltenteilung umgesetzt wurde, gab es von Anfang an. Das ist kein Symptom, dass erst mit Globalisierung und EU-Erweiterung eintrat. Schon der Juristentag von 1953 hatte die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive angemahnt. Die Staatsanwaltschaften und die Verwaltung der Gerichte unterstehen dem Justizminister, er ist zuständig für die Einstellung der Landes-Richter. Das führt zu vielfältiger Abhängigkeit, von der Berufung über die Beförderung bis zu den Haushaltsmitteln. Richter, die sich über diese obrigkeitsstaatlichen Strukturen kritisch äußern, müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Wer kontrolliert die Regierung, wenn diese sich ihre Kontrolleure selbst aussucht und gefügig hält?
Dass der Generalbundesanwalt als politischer Beamter den Weisungen des Justizministeriums unterstellt ist, führt nach Ansicht vieler Juristen dazu, dass bestimmte Sachverhalte gar nicht erst zur Anklage kommen. Börsenmanipulation? In der Finanzkrise hatten die Staatsanwaltschaften so gut wie keine strafrechtliche Relevanz. Veruntreuung von Milliarden Euro Steuergeldern bei Großprojekten wie dem Stuttgarter Bahnhof oder dem Berliner Flughafen, werden nicht geahndet. Ermittlungen im Rechtsextremismus, siehe NSU, lassen am Aufklärungswillen zweifeln. Wenn die Justizminister glauben, ihre politische Verantwortung nur über abhängige Staatsanwälte durchsetzen zu können, sollten sie aber auch eine Kriminalpolitik machen, die überzeugt.
Die Gewaltenteilung ist beschädigt, alle Abhängigkeiten weisen auf einen Parteienklüngel, der sich der Wirtschaft andient. Denn die ist weitgehend ein demokratiefreier Raum. Hier ist der Eigentümer Souverän. Wer über den Kapitalismus nicht reden will, sollte auch über Demokratie schweigen. Einer der es wissen muss, der erfolgreiche Börsenspekulant George Soros, schreibt in seinem Buch „Die Krise des globalen Kapitalismus“: „Der heftige Marktfundamentalismus ist eine wesentlich größere Bedrohung für die offene Gesellschaft als jede totalitäre Ideologie.“ Man bekenne sich zu keinem anderen Prinzip mehr als dem puren Eigeninteresse. Nicht der Beitrag zum Gemeinwohl zähle, sondern geschäftlicher Erfolg. Das ganze Gerede von Freiheit und Demokratie sei „offenkundig nichts anderes als Propaganda“. Der Marktfundamentalismus sei eine der Formen von radikalem Extremismus.
Als solcher müsste er eigentlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Aber der beschäftigt sich lieber mit denjenigen, die gegen diesen Extremismus protestieren. Dabei ist der Kampf um den Erhalt einer demokratischen Rechtsstaatlichkeit die wichtigste Aufgabe, vor der die Aktivbürger stehen. Eine Zuschauerdemokratie ist untauglich. Denn Demokratie heißt auch, selber schuld sein. Eben haben über Hunderttausend die Petition unterschrieben: Erst stirbt das Recht, dann der Mensch. Das ist wichtig, aber Petitionen genügen nicht mehr. Mündige, wissende, aufgeklärte Bürger praktizieren längst Formen der stärkeren Einmischung und Selbstbeteiligung. Die wirkmächtigste Form ist die Teilhabe an der Gesetzgebung. Darüber wird verstärkt zu reden sein. Wann, wenn nicht jetzt ist alle Kraft gegen die Gefahr von Rechts zu bündeln: Aufwachen, Aufstehen, das Primat der Politik zurückerobern. Also im besten Fall die Vernunft.
Die Bewegung »Aufstehen« will sammeln, ohne zu spalten. Sie könnte den pflichtvergessenen Parteien Dampf machen und so neue Mehrheiten schaffen.
erschienen in neues deutschland 18./19. August 2018
Angesichts der postdemokratischen Auflösungserscheinungen im Lande, in Europa und in der Welt wollen sich viele Menschen mit den mangelnden Möglichkeiten zu Einmischung und Selbstermächtigung nicht mehr abfinden. Gerade im weitesten Sinne Linksorientierte wollen nicht in Ratlosigkeit und Resignation verharren. Das zeigt der große Widerhall, den die Idee einer Sammlungsbewegung schon in den ersten Tagen des Registrieren-Könnens erfährt. Bislang war für Hunderttausende die einzige Möglichkeit, ihre Veränderungswünsche durch Resolutionen und Appelle an die Politiker zu erbitten. Das war mitunter nicht ohne Wirkung, befriedigt aber das Bedürfnis aktiv mitzugestalten nicht.
Dazu sind die noch aus dem vorigen Jahrhundert mitgeschleppten und aufgestauten Probleme zu grundsätzlich. Ob eine vernünftige Politik die Bürger vor dem globalen Finanzkapitalismus schützen kann, ist bisher nicht bewiesen. Denn die Macht der Wirtschaft ist größer als die der Politik. Die zersplitterte nationale und internationale Linke stellt derzeit keine konzept- und handlungsfähige Opposition dagegen dar. Opposition aber ist die Seele der Demokratie.
Der Auftrag der Sammlungsbewegung wäre, das Primat der Politik zurückzuerobern. Kann man dafür sammeln, ohne zu spalten? Den drei quasi-linken Parteien im Bundestag war bisher die Kultivierung ihrer Unverträglichkeiten wichtiger als das Ergreifen einer gemeinsamen Veränderungsoption. Dabei sind die programmatischen Schnittstellen nicht gering. Es bleiben dennoch markante Unterschiede, innerhalb und zwischen den Parteien. Insbesondere in der Friedens- oder Interventionspolitik, in der angeblichen Notwendigkeit von Rüstung und deren Export. Hier ist auch die Kluft zwischen dem Willen der Wähler und deren Repräsentanten besonders groß.
In solches Vakuum könnten Bewegungen vordringen und damit Abgeordnete ermutigen, ihr vermeintlich freies Mandat mehr am Wählerauftrag zu orientieren, als an den Partei-Hierarchien. Außerparlamentarischer und außerpropagandistischer Druck muss klarstellen: Parteien, Parlament und Regierung sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Und zwar nur diesem – im Gegensatz zur Wirtschaft, die pflichtschuldig nur der Rendite ist. Diese dient nur dann dem Gemeinwohl, wenn sie gerecht verteilt wird. Die Kluft zwischen Arm und Reich ist ein sicheres Maß dafür, wie ungezügelt die vermögende Elite schaltet und waltet.
Das Kapital hat seine internationale Sammlungsbewegung schon vor etwa zweihundert Jahren begonnen. Und die Internationale der Rechtspopulisten ist dabei, diesem Vorsprung nachzueifern. Sie vereinnahmt Gramscis Theorie vom Kampf um die kulturelle Hegemonie und beansprucht die Interpretationshoheit. Wenn ein Jegliches seine Zeit hat, dann ist sie gekommen für einen linken öffentlichen Thinktank. Es geht um Emanzipation, um Gegenhalten, um Aufstehen. Dem sich ein aufrechter Gang anschließt. Über dessen Richtung eine allen Sympathisanten offen stehende Denkwerkstatt ohne hierarchische Strukturen und Tabus beraten sollte.
Dabei muss nicht am Nullpunkt angefangen werden, es gibt kompetente Bürgerbewegungen, Forschungs- und Gesprächskreise, die seit Jahren alternative Entwürfe vorlegen, auch zur Öffnung der Demokratie für mehr Bürgerbeteiligung. So diskutierten wir im Willy-Brandt-Kreis die Anregung des damaligen Direktors des Hamburger Friedensforschungsinstitutes, Dieter S. Lutz, nach der Parteien nicht der einzige Repräsentant des Gemeinwesens sein sollten. Zusätzlich zum Generallistenparlament schlug er ein dem Druck der Interessen entzogenes Expertenparlament vor, einen Zukunftsrat. Über dessen Wahlmodus und Zuständigkeit wäre gemeinsam nachzudenken. Auch darüber, ob es seine Unabhängigkeit durch Verzicht auf Diäten bewahren könnte. Aufwandsentschädigung sollte genügen. Diese Kammer könnte sowohl das Initiativrecht für Gesetze haben als auch ein Veto-Recht, um Politik und Kapital in den Arm zu fallen. Ein solches Gremium wäre der Ort, etwa Klima- und Friedensforschern regelmäßig das Wort zu erteilen.
Ergänzend sollte auch Gregor Gysis Jahre zurückliegender Vorschlag von der, nicht zufällig von LINKEN initiierten, Sammlungsbewegung diskutiert werden: neben dem Bundestag eine Kammer der sozialen Bewegungen zu wählen. Solche Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie bedürfte einer Grundgesetzänderung. Aber wenn der Druck dafür groß genug ist, wird es sich jede Partei überlegen müssen, ob sie sich dem Anspruch auf mehr Bürgerbeteiligung entgegenstellt. Und damit den Eindruck vertieft, die Vertretung des Volkes gegenüber den Eliten habe vermeintlich die AfD übernommen.
Eine solche Kammer wäre mit der Hoffnung verbunden, dass dort die Debatten geführt werden, die man im Parlament vermisst. Hier würde etwa die Friedensbewegung nach dem Sinn von all den Regime Changes fragen, die oft ins Chaos, aber nie in eine Demokratie geführt haben. Stärker hinterfragt würde wohl die US-dominierte NATO, die ohne konkrete Bedrohungs- und Bedarfsanalysen Rüstungsforderungen stellt, die auch als Bestandteil des Wirtschaftskrieges gegen Europa gedeutet werden können. Für diese Bürgerkammer könnten sich all die bewerben, die das Gefühl haben, nicht gehört zu werden: Arbeitslose und Gewerkschafter, Mieter und Bürgerrechtsanwälte, Klein- und Mittelstandsunternehmer, Künstler, Seenotretter und Migranten.
Denn schließlich dürfte die Sammlungsbewegung, in welcher Kammer auch immer, keinen Zweifel daran lassen, dass die Folgen westlicher Lebensweise und postkolonialer Politik Hauptursache für viele Flüchtende sind, ihre Heimat zu verlassen. Schon deswegen haben wir die moralische Verpflichtung, gegenüber denjenigen, die sich unter Lebensgefahr bis zu uns durchgeschlagen haben, mitfühlend und entgegenkommend zu sein. Die praktischen Schwierigkeiten der Aufnahme verlangen genauso viel Beachtung. Ohne Solidarität keine Heimat. Die Geflüchteten erteilen uns eine Lektion, die zu ignorieren sich niemand, und schon gar nicht versammelte Erneuerer, leisten können.
Um mitzumachen, muss und kann man gar nicht einer Meinung sein. Der gemeinsame Wille zur Veränderung mag vorerst genügen. Da werden sich auch einige ungebetene Gäste einfinden, was zu verkraften ist, wenn die Stichhaltigkeit des Argumentes ausschlaggebend ist. Es soll an vereinter linker Kraft nicht interessierten Kreisen kein weiteres Mal gelingen, ein Zusammengehen zu verhindern, wie unlängst bei der alten und jungen Friedensbewegung. Einem Neuaufguss der unseligen Querfrontdebatte durch das Hochspielen einiger weniger Trittbrettfahrer sollte von Anfang an eine Absage erteilt werden.
Keine Experimente mehr, schallte es 1989 von konservativer Seite, um das neoliberale Experiment ungestört durchziehen zu können. Verändert wird in Umbruchsphasen allemal, fragt sich nur, wer in wessen Interesse agiert. In einem solchen historischen Moment plötzlich ohne Konzept dazustehen, ist eine traumatische Erfahrung der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Sie bedarf keiner Wiederholung.
»Aufstehen« wäre auch die Suche nach der zu gewinnenden Zeit. Bleibt zu hoffen, dass sie gelingt. Ein Experiment. Kein Spiel. Denn Vorsicht, allzu viele Versuchsanordnungen hält die diesseitige Geschichte womöglich nicht mehr bereit. Wird die Chance verspielt, rette sich, wer kann: Der Wald steht schwarz und schweiget.
Gespalten statt versöhnt – Präsidentschaftskandidat Joachim Gauck
Er will bewahren, was ist: Warum man weder Anti-Aufklärer noch DDR-Nostalgiker sein muss, um den Präsidentschaftskandidaten Joachim Gauck abzulehnen. Das Image eines Versöhners kam überraschend. Hat doch den Mann, nach dem nicht nur eine Behörde benannt, sondern auch das Verb „gaucken“ kreiert wurde, bisher niemand schonungsloser kritisiert als Sozialdemokraten. Nun aber gilt eine andere, eigendynamische…
Deniz Yücel Wer sich mit dem in der Türkei Inhaftierten Journalisten solidarisiert, sollte nicht übersehen, wie es um die Bürgerrechte in Deutschland steht
erschienen in: der Freitag | Nr. 48 | 30. November 2017
Neun Monate dauert die Geiselhaft nun an. Schon zum zweiten Mal hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereit erklärt, die Frist zu verlängern, bis zu der sich türkische Stellen zum Fall Deniz Yücel erklären sollen. Zuletzt bis zum 28. November. Ich versuche mir vorzustellen, wie einem sprach- und sachkundigen Korrespondenten zumute sein muss, der gerade jetzt gebraucht wird, um einzugreifen, stattdessen aber hinter Gittern lahmgelegt ist. Nein, nicht stattdessen, sondern deswegen. Wie fühlt sich ein Journalist, der verhaftet ist, weil er nach bestem Wissen und Gewissen seine Arbeit getan hat?
Deniz Yücel und so viele andere wie der jüngst verhaftete Intellektuelle Osman Kavala erfahren am eigenen Leib, was rechtliche Willkür und Gleichschaltung von Medien bedeuten. Zu den Anschuldigungen gegenüber Deniz Yücel gehört die „Unterstützung terroristischer Vereinigungen“ wie der Gülen-Bewegung und der kurdischen PKK. Dabei ist man als Journalist schon Unterstützer, wenn man nur einen führenden PKK-Vertreter interviewt. Kontaktschuld. Dieses Vorgehen trägt selbst terroristische Züge. Dabei werden inzwischen dubiose rechtliche Maßstäbe angewandt, eine Art politisches Feindstrafrecht.
Geschleifte Grundrechte
Deniz Yücel wird etwa der Straftat Datenmissbrauch beschuldigt. Und da stutze ich schon. Ist bei uns klar, was Datenmissbrauch ist? Journalistische und juristische Grauzonen der westlichen Demokratien fallen Yücel und anderen politischen Gefangenen der Türkei nun auf die Füße. „Edward Snowden hat ein neues Zeitalter des Strafrechts begründet“, schrieb der Spiegel 2013. Es war klar, dass die NSA weltweit eine gesetzeswidrige Vorratsdatenspeicherung betrieben hatte. Bis dahin galt das Ausspähen von Daten über Rechtsbrüche als geheimdienstliche Agententätigkeit und wurde mit mehrjährigen Haftstrafen belegt. Im Jahre eins nach Snowden setzte sich mehr und mehr die Erkenntnis durch: Das Aufdecken staatlicher und privatwirtschaftlicher Rechtsbrüche ist gesellschaftlich erwünscht und darf nicht bestraft werden. Doch in diesem neuen Zeitalter hinkt die Rechtslage in Deutschland im internationalen Maßstab hinterher.
Ein diesbezüglicher Bericht der G20/ OECD-Arbeitsgruppe hat Deutschland Defizite beim Schutz von Whistleblowern bescheinigt und Empfehlungen für Standards gegeben, die bisher auch nicht annähernd erfüllt sind, wie auf der Seite von whistleblower-net.de zu lesen ist. Kanzlerin Merkel hat sich gegenüber den G20-Staaten, also auch gegenüber der Türkei, verpflichtet, entsprechenden gesetzlichen Schutz zu schaffen, doch nichts ist geschehen.
In einem Gesetzentwurf forderten die Grünen 2012, das Whistleblowing zum Grundrecht zu erklären. Ein Antrag der Linken ergänzte Ende 2014, dass Whistleblower, die beim Militär und in den Geheimdiensten Verstöße gegen Völker- und Menschenrecht aufdecken, dafür nicht verfolgt werden dürfen, auch wenn sie Geheimhaltungsvorschriften verletzt haben. Denn derartige Geheimnisse seien nicht vom Recht gedeckt. Ein solcher Schutz liege daher nicht nur im Interesse des Betroffenen, sondern der ganzen Gesellschaft. Weshalb auch Journalisten, die solche Verschlusssachen veröffentlichen, nicht haftbar gemacht werden dürfen. Zwei vergebliche Vorstöße der Opposition, versteht sich.
Die Praxis bleibt absurd. Außer in den USA gilt Edward Snowden überall als Held der Wahrheitsfindung. Als solcher hat er in 20 westlichen Staaten um Asyl gebeten, mit dem bekannten Ergebnis. Dabei hätte deutsches Recht ihn vor der Auslieferung an die USA schützen können. Wie das Recht der übrigen Staaten auch. Vasallentreue, auch von den Journalisten, denen selbst die USA unter Trump kein Grund waren, dieses Thema wieder aufzurollen. Noch im Januar gab es eine kurze Meldung: EU-Kommission will Whistleblower schützen, doch Deutschland bremst.
Was bleibt, sind Unklarheiten: Gibt es einen Unterschied von im Dienste der Wahrheit tätigen Hackern auf der einen und Whistleblowern, die das an die Öffentlichkeit bringen, auf der anderen Seite? Was bedeutet es für die Medien, dass Journalisten auf Informanten angewiesen sind, die nicht hinreichend geschützt sind und von Journalisten im Zweifelsfall auch nicht geschützt werden können?
Als Beleg für die von türkischer Seite gegen Deniz Yücel erhobenen Vorwürfe gilt ein Artikel aus der Welt, in dem dieser Erdoğan seine geheime, 6.000 Mann starke Troll-Armee zur gezielten Beeinflussung von Twitter und Facebook vorwirft. Die Erkenntnisse stammten von Redhack – in der Türkei als linksextremistische Terrororganisation angesehen. Die hatte 60.000 Mails von Berat Albayrak gehackt, dem einstigen Medienmogul und jetzigen Energieminister Erdoğans, der auch noch dessen Schwiegersohn ist. Im Lichte der deutschen Gummiparagrafen für Hacker und Whistleblower dürfe die Argumentation zur Verteidigung Yücels gar nicht so einfach werden.
Der 2015 in Kraft getretene Paragraf 202d StGB zur Datenhehlerei gilt als strafrechtliches Minenfeld. Er öffnet den Staatsanwaltschaften die Türen für die Durchsuchung von Redaktionen, wie damals bei den Bloggern von netzpolitik.org geschehen. Gegen sie wurde wegen Landesverrats ermittelt. Sie hatten zwei Papiere des Verfassungsschutzes veröffentlicht, in denen es um die Überwachung von vermeintlichen Radikalen auf deren Computern und in sozialen Netzwerken ging. Die Süddeutsche Zeitung zitierte einen namenlosen Juristen aus Karlsruhe: Schmal sei der Grat „zwischen dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Staates und der Möglichkeit, mithilfe dieser Vorschrift auch die Aufdeckung von Missständen zu verhindern und Medien zu schikanieren“. Die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wurden eingestellt. Aber was berechtigt uns zu der Annahme, dass es bei gleicher Rechtslage, aber anderen Regierungskoalitionen so bleibt?
Im selben Jahr hatte sich der DGB gegen eine neue EU-Richtlinie gewandt, nach der Journalisten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen über Geschäftsgeheimnisse berichten dürfen. Vor dem Amtsgericht Oberndorf läuft seit längerem ein Verfahren gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen Aufforderung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach Paragraf 111 StGB. Da er der Meinung ist, dass staatliche Aufsicht über das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz versagt, wollte er Insider- Wissen aktivieren. Deshalb hatte er an Mitarbeiter des Waffenproduzenten Heckler & Koch Flugblätter verteilt, auf denen er sie zum Whistleblowing aufrief. Vergeblich. Wer will schon seinen Job verlieren?
Greenpeace: Terroristen?
Wirtschaftsprüfer haben hierzulande sowieso keinen Schutz als Whistleblower, besonders wenn sie aufdecken, wie Konzerne Steuern sparen. Generell gibt es im Pressewesen keine Rechtsschutzversicherung, weil die juristische Interpretation dessen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, so unvorhersehbar ist, dass dies jeden Versicherer ruinieren würde. So bleibt das Risiko bei den Journalisten, ihren Verlegern oder Intendanten. Auch deshalb sind die Medien, wie sie sind.
Immerhin ist es noch nicht so lange her, dass diese Medien die schleichende Gefahr des Einzugs von Feindstrafrecht in Deutschland beklagt haben. Manche Journalisten sahen für das deutsche Recht gar eine galoppierende Gefahr, die die rote Linie schon überschritten hat. Diese besteht in dem juristischen Grundprinzip, wonach vor dem Gesetz alle gleich sind. Alle, also Freund und Feind. In unserem Recht verbietet sich ein Urteil ohne Beweisführung. Und die Todesstrafe verbietet sich sowieso, will man die Aufklärung nicht rückabwickeln.
Die gezielte Tötung von vermeintlichen Terroristen wirft da viele Fragen auf. Die Aufklärungsdrohnen der Bundeswehr vom Einsatzgeschwader in Masar-i-Scharif liefern die Daten für staatlich gewolltes Töten ohne rechtsstaatliche Ermittlungen und ohne Prozess. Wer ein Rebell ist, entscheidet die Turbanfarbe auf dem Video. Unter der afghanischen Zivilbevölkerung löst das ein Gefühl dauernder Bedrohung aus, das zu Radikalisierung führt. Der Rechtsstaat wird am Hindukusch verloren.
Kann er dann hierzulande verteidigt werden oder erwartet uns eine Art Feindstrafrecht gegen politische Unruhestifter, die das System der Bereicherung der Eliten (verschwörerisch) in Frage stellen? Die Überwachung und Einschüchterung von G8-Protestlern 2007 in Rostock und Heiligendamm durch Panzerspähwagen, Tornados und US-Kriegsschiffe und die zeitweilige Unterbringung Festgenommener in Metallgitter-Käfigen mag da ein Vorgeschmack gewesen sein. Für solche Eingriffe ist durch die gemeinsame EU-Terrorismusdefinition auch vorgesorgt. Danach ist eine Tat dann terroristisch, wenn sie mit der Absicht begangen wurde, die „politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen“ eines Landes „zu bedrohen und stark zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Wer sich gegen marktradikale Strukturen einsetzt, könnte also als Terrorist bestraft werden, was bereits passiert ist. 2006 haben Greenpeace-Aktivisten in Dänemark ein Bürohaus erklommen, um dort ein Anti-Genmais-Plakat auszurollen. Für diesen Akt zivilen Ungehorsams sind sie nach einer Strafnorm verurteilt worden, die sich auf jene EU-Terrorismusdefinition berief.
Hierzulande ist dabei Paragraf 129a StGB behilflich, der nicht zimperlich ist, Gruppierungen als terroristische Vereinigung zu deklarieren. Strafrecht ist Individualstrafrecht, doch hier genügt es, einer Organisation Sympathie bekundet zu haben, der die Begehung künftiger Straftaten unterstellt wird. Autonome der Hausbesetzer-Szene, der Anti-Atom-Politik oder Mitglieder von Antifa-Gruppen sind so verurteilt worden. Natürlich nicht mit unbegrenzter Untersuchungshaft. Aber nachhaltig genug, um als Vorbestrafte einen schwereren Lebensweg zu haben.
Es ist wohltuend, wie hartnäckig die Kollegen von Deniz Yücel bei der Welt nun für ihn kämpfen und vor das türkische Verfassungsgericht ziehen wollen. Vielleicht kommt das Engagement etwas spät. Mir ist zumindest entgangen, dass die Zeitung sich bei der Aufarbeitung der Grauzonen des deutschen und EU-Rechts, die Repressionen gegen Oppositionelle aller Art ermöglichen, hervorgetan hätte.
Westliche Werte verteidigt man am besten, indem man sie selbst einhält. Damit Geschichte sich nicht wiederholt, muss aus ihr gelernt werden. Der Verfall von Demokratie beginnt oft mit dem Verfall von Recht. Solidarität mit Deniz Yücel heißt daher auch, den Anfängen juristischer Schieflagen zu wehren und sich dafür einzusetzen, dass deutsches Recht ein klares Bürgerrecht ist. Damit könnte man in Europa einmal Vorbild sein.
Oberhaupt der Mächtigen – Joachim Gauck hat keine unbequemen Fragen gestellt
Bilanz Joachim Gauck hat keine unbequemen Fragen gestellt – und es den Eliten damit leicht gemacht erschienen in der Freitag 06/17 Die Politiker fast aller Parteien sind sich einig: Joachim Gauck hat dem Amt des Bundespräsidenten wieder Würde gegeben. Auch die lobhudelnden Medien blieben nicht ohne Wirkung und brachten ihm, laut Umfragen, hohe Sympathiewerte bei…
Schöner Siegen – Phänomen Wahlfälschung
erschienen in Ossietzky 4. Februar 2017 Wahlfälschung gibt es, seit es Wahlen gibt. Immer wieder haben sich die Verlierer darüber beklagt, auch vor Gericht geklagt. Eben mussten die Präsidentschaftswahlen in Österreich wiederholt werden, nun ist dem ursprünglichen Ergebnis seine Glaubwürdigkeit gegeben. Wohl erstmalig in der Geschichte will jetzt ein Sieger Wahlbetrug prüfen lassen. Er kann nicht…