erschienen in: der Freitag 14/16
Den oft leidvoll Betroffenen Einsicht in ihre Stasi-Unterlagen zu verschaffen, war ein zentrales Anliegen der DDR- Bürgerbewegung. Niemals sollte dieses Material in die Hände anderer Geheimdienste fallen. Die geheimen Strukturen sollten transparent werden. Dasselbe wurde auch für westliche Dienste gefordert. Doch die staatliche Mammut-Behörde des Bundesbeau ragten für die Stasi-Unterlagen mit einem jährlichen Etat von etwa 100 Millionen Euro und anfänglich 3.000 Mitarbeitern verfolgte andere Schwerpunkte. Ersuchen vom öffentlichen Dienst, von Parteien, Wirtschaft , Kirche und Rentenkassen auf „Sicherheitsüberprüfungen“ zwecks möglicher Entlassungen oder Geldkürzungen waren doppelt so häufig wie Anträge von Bürgern. Diese befürchteten Missdeutungen und Fehlinterpretationen. Die „personenbezogene Beauskunftung“ von Millionen Menschen war zu 94 Prozent Fehlanzeige, aber zu 100 Prozent Aufregung. Was auch heißt, dass sie bei ehrgeizigen Neueinsteigern wie Ibrahim Böhme oder Wolfgang Schnur wichtig war. In der kommenden Woche wird nun eine Expertenkommission Vorschläge für die Zukunft der Behörde unterbreiten.
Unter dem ersten Bundesbeauftragten Joachim Gauck herrschte sehr viel Aktengläubigkeit und nur wenig Zweifel. Franz Kafka wusste: „Es ist ein Arbeitsgrundsatz der Behörde, dass durch die vorzügliche Organisation des Ganzen mit Fehlermöglichkeiten überhaupt nicht gerechnet wird.“ Der jüngste Tätigkeitsbericht räumt immerhin ein, dass auch derzeit weniger als zehn Prozent der Beschäftigten eine Archiv-Ausbildung haben.
Obwohl laut Gauck 98 Prozent der DDR-Bürger nie für die Stasi gearbeitet haben, hatten im ersten Jahrzehnt keine drei Prozent von ihnen „volles Vertrauen“ zu den Nachlassverwaltern. Längst hatten diese dem BND und dem Verfassungsschutz Tausende Magnetbänder zur Auswertung und zum Löschen übergeben, längst waren sie ein Instrument zum leichteren Austausch der Eliten und zur parteipolitischen Intrige geworden. Man erinnere sich nur an die fingierte Stasi-Beschuldigung vor der Rede des Alterspräsidenten des Bundestages, Stefan Heym. Hans Meyer oder Stephan Hermlin klagten vergeblich gegen die Veröffentlichung ihrer „Opferakten“.
Erst 2002 befand die Lex Kohl, dass auch Personen der Zeitgeschichte das grundgesetzliche Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben. Plötzlich fand Helmut Kohls Anwalt mit der Auffassung Gehör, die Stasi-Akten seien manipuliert und ihr Wahrheitsgehalt kaum überprüfbar.
Es herrscht erneut der Irrglaube, alle überwachen zu können.
Das doppelte Maß war von Anfang an ein Problem. Wie der damals zuständige Ministerialdirigent im Bundesinnenministerium erklärte, hatte der Sonderbeauftragte den Sonderauftrag, die DDR zu delegitimieren. Gleichzeitig sind alle Stasi-Erkenntnisse über die Bundesrepublik oder die NATO geheim, sie stehen der Aufarbeitung nicht zur Verfügung. Damit begann die Reproduktion von staatlich beaufsichtigter Geschichtsschreibung, diesmal eingeengt auf ostdeutsche Repressionsbelege. Wenn einzelne Studien differenziertere Ergebnisse vorwiesen, fanden diese kaum Eingang in die Medien.
Beliebt waren schockierende Themen, wie die Internierungslager, in die Dissidenten am Tag X, an dem der SED die Kontrolle zu entgleiten drohte, eingesperrt werden sollten. Abgesehen davon, dass der Tag X ohne dergleichen verlaufen war, wird die berechtigte Empörung verlogen, wenn man verschweigt, dass die geheimen Notstandsgesetze der BRD schon zuvor für „Zeiten erhöhter Spannung“ ebenfalls Internierungslager für „politisch auffällige Bürger“ vorsahen. 1998 geißelte der Historiker Heinrich August Winkler diesbezügliche Hinweise auf die Spionage der Stasi als „Desinformation“ und „kommunistische Zersetzung“. Er wurde erst ruhiger, als ich daran erinnerte, dass der Stern bereits 1966 auf sechs Seiten die Echtheit der Stasi-Enthüllungen bestätigt hatte. So ruhig, dass sich heute niemand mehr dafür interessiert, ob die Notstandsgesetze nicht immer noch abrufbar in den Schubladen liegen.
Vor 25 Jahren war die holzschnittartige These, wonach nur die Geheimdienste der Diktatur einer Aufarbeitung bedürfen, während die westlichen unbeirrt die Demokratie verteidigen, noch mehrheitsfähig. Spätestens nach der NSA-BND-Abhöraffäre fragt nicht nur die Opposition, ob sich Geheimdienste und Demokratie nicht ausschließen. Das Parlamentarische Kontrollgremium jedenfalls ist machtlos.
Die Hinterlassenschaften der Stasi zu einem „Lernort für Demokratie“ zu machen, wie es Behörden-Chef Roland Jahn vorschlägt, ist eine gute Idee, wenn auch die westdeutsche Parallelgeschichte nicht ausgeblendet wird. Der von der Stasi genährte Irrglaube, man könne sich durch einen perfekten Kontrollapparat vor allen „Bösewichtern“ schützen, ist beklemmend gegenwärtig. Stasi forever?
Nur belastbare Erkenntnisse für Gegenwart und Zukunft rechtfertigen den erheblichen Einsatz von Steuermitteln. Selbstverständlich muss ein Zugang für Betroffene und Historiker weiter möglich sein. Doch nur in der Gesamtsicht lassen sich Aktionen und Reaktionen erklären und die Spezifik der Repression ermitteln. Dazu bedarf es allerdings mehr als der Überführung der Akten in ein anderes Archiv. Dazu bedarf es einer Lex Transparenz.